Allgemeine Geschäftsbedingungen in einem „Anlagen-Mietvertrag (Leasingvertrag)“: Abgrenzung zwischen einem Mietvertrag über Geschäftsräume und einem Immobilienleasingvertrag; formularmäßige Verpflichtung des Leasingnehmers zur Instandhaltung eines von ihm genutzten Geschäftshauses