Markenbeschwerdeverfahren – „MUT Partei (Wort-Bild-Marke)/MUT (Wort-Bild-Marke)“ – zur Kennzeichnungskraft: offene Bezeichnungen sind bei wenig fassbaren Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend – Warenidentität – Dienstleistungsähnlichkeit – unmittelbare Verwechslungsgefahr