Ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt: Berücksichtigung der Befristung des Betreuungsunterhalts auf drei Jahre nach der Unterhaltsrechtsreform im Rahmen der richterlichen Ausübungskontrolle
(Konkludente Abnahme durch Entgegennahme der Werkleistung: Berücksichtigung erheblichen Parteivorbringens; gerichtlicher Hinweis auf einen von den Parteien bislang nicht berücksichtigten Umstand)
Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit – Auslegung von Art. 19 Nr. 2 Buchst. a EuGVVO – “gewöhnlicher Arbeitsort” eines zwischen Deutschland und den Niederlanden verkehrenden Binnenschiffers