Grundsicherung für Arbeitsuchende – Aufhebung bzw Rücknahme von Leistungsbewilligungen für die Vergangenheit – Bestimmtheit – Einkommensberücksichtigung – Arbeitsentgelt- und Abfindungszahlung – Berücksichtigung eines zwischenzeitlichen Einkommensverbrauchs – angemessener Verteilzeitraum – Überwindung der Hilfebedürftigkeit und Zuordnung zum Vermögen – Reduzierung der Erstattungsforderung
Nichtannahmebeschluss: Anrechnung von Einkommen und Vermögen des “unechten Stiefvaters” bei unverheiratetem Kind gem § 9 Abs 2 S 2 SGB 2 idF vom 20.07.2006 – Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums oder weiterer Grundrechte nicht hinreichend substantiiert dargelegt
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Hilfebedürftigkeit – Berücksichtigung des Einkommens des Stiefelternteils zugunsten der nicht leiblichen minderjährigen Kinder in der Bedarfsgemeinschaft – Verfassungsmäßigkeit – Nichtvorliegen einer besonderen finanziellen Härte
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Ausschluss der Interessengefährdung der Rechtsuchenden bei Beschäftigung eines insolventen Rechtsanwalts in einer Steuerberatungsgesellschaft
Kostenfestsetzung: Vertretung einer wegen eines anwaltlichen Beratungsfehlers verklagten Rechtsanwaltsgesellschaft durch einen anderen Anwalt als dem der mitverklagten beruflich zusammengeschlossenen Rechtsanwälte
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartner vom Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht – Ungleichbehandlung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe im Einkommensteuerrecht ohne sachliche Rechtfertigung – eingetragene Lebenspartnerschaft als Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs – Ablehnungsgesuch gegen Richter Landau unzulässig – Fortgeltung der unvereinbaren Vorschriften mit Maßgabe der rückwirkenden Anwendung des Splittingtarifs ab 2001 in noch offenen Verfahren – abweichende Meinung: Lebenspartnerschaft in Jahren 2001 und 2002 noch keine der Ehe vergleichbare Erwerbs- und Verbrauchsgemeinschaft – Reichweite der Typisierungsbefugnis sowie zeitlicher Anpassungsspielraum des Gesetzgebers – ungeklärte verfassungsrechtliche Lage in Jahren 2001 und 2002