Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung – „Mitwirkender Vertreter“ – notwendige Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung/-verteidigung sind nur die Kosten eines Anwalts und nicht diejenigen des mitwirkenden weiteren Vertreters (Doppelvertretungskosten): Erstattungsfähigkeit beschränkt sich unabhängig von der Reihenfolge der Antragstellung auf die Kosten des zuerst mandatierten Anwalts
Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzung – „Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren VII“ – zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts wegen eines zeitgleich anhängigen parallelen einstweiligen Verfügungsverfahren – kurze zeitliche Überschneidung des Verfügungs- und Nichtigkeitsverfahren – keine Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts – kein spezieller Abstimmungsbedarf
Patentnichtigkeitsklageverfahren – ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel – „Ranibizumab“ – zu den Voraussetzungen der Erteilung des ergänzenden Schutzzertifikats: Erfordernis der Benennung des Wirkstoffs und/oder seiner Zusammensetzung in den Ansprüchen des Grundpatents – gleiches gilt für Präparate aus Einzelwirkstoffen und für Kombinationspräparate