Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden
Zur Rechtfertigung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug mit Psychopharmaka sowie zur Beachtlichkeit einer Patientenverfügung über den Ausschluss einer solchen Behandlung – Staatliche Pflicht zum Schutz der Grundrechte anderer Personen, die mit dem Untergebrachten in Kontakt treten, bleibt unberührt – Zwangsbehandlung bleibt an strikte Verhältnismäßigkeitsanforderungen gebunden
Beihilfe, Zweifache Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 in derselben Sitzung am selben Zahn, Analogberechnung, Abrechnung einer CHX-Lackierung, Schwellenwertüberschreitung, Individuelles Charakterisieren sowie Farbgebung durch Bemalen von Zahnersatz
Beihilfe, Zweifache Abrechnung der GOZ-Nr. 2197 in derselben Sitzung am selben Zahn, Analogberechnung, Abrechnung einer CHX-Lackierung, Schwellenwertüberschreitung, Individuelles Charakterisieren sowie Farbgebung durch Bemalen von Zahnersatz