Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs 3 BGB aF bzgl ambulanter Zwangsmedikation – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – zudem unzureichende Auseinandersetzung mit der Rspr des BVerfG (BVerfGE 142, 313) sowie der Neuregelung des § 1906 BGB nF
Urheberrechtsverletzung: Kündigung eines urheberrechtlichen Lizenzvertrags wegen Störung der Geschäftsgrundlage; öffentliche Wiedergabe von Radiosendungen durch Weiterleitung in Patientenzimmer über eine krankenhauseigene Kabelanlage