Arzthaftungsprozess: Abgrenzung zwischen ärztlichem Befunderhebungsfehler und einem Fehler der therapeutischen Aufklärung bei Notwendigkeit und Dringlichkeit der diagnostischen Abklärung einer koronaren Herzerkrankung
(Vertragsärztliche Versorgung – Genehmigung eines Versorgungsauftrags für Dialyseleistungen – Anfechtungsbefugnis für Konkurrenten – Kassenärztliche Vereinigung – Genehmigung weiterer Versorgungsaufträge – Revisionsverfahren – Beachtung eines Verstoßes gegen § 96 SGG – Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Behandlung beim bisherigen Arzt)
(Wirtschaftlichkeitsprüfung – Festsetzung eines Arzneikostenregresses wegen Überschreitung des Richtgrößenvolumens – zwischenzeitliches Ausscheiden des Vertragsarztes aus der vertragsärztlichen Versorgung – keine Anwendung der Zwei-Jahres-Frist für Altfälle – kein Verstoß gegen den Grundsatz „Beratung vor Regress“ – Hinwirkungspflicht gem § 106 Abs 5a S 4 SGB 5 – Beurteilungsspielraum der Prüfgremien bei der Feststellung und Bewertung von Praxisbesonderheiten)