Krankenversicherung – Krankenhausbehandlung – Abgrenzung nicht operativer vollstationärer von teilstationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung – Dauer – Umfang der Inanspruchnahme der Infrastruktur – stationäre Krankenhausbehandlung bei Entlassung vor Ablauf von 24 Stunden bei nicht zu beanstandender Aufnahmeentscheidung
Krankenversicherung – keine Zulassung von Heilmittelerbringern zur ambulanten Leistungserbringung bei überwiegendem Anteil einer Leistungserbringung für Krankenhäuser – keine vollständige Ausgliederung des Heilmittelbereichs eines Krankenhauses bei regelmäßiger Erforderlichkeit von Heilmitteln zur Krankenhausbehandlung – Verfassungsmäßigkeit
Gemeinsamer Bundesausschuss muss Zweifeln an der Willkürfreiheit ermittelter Wirkstoff-Vergleichsgrößen für Festbetragsgruppen nachgehen – Begründung der Festbetragsgruppenbildung – Mitteilung der maßgeblichen Gründe – Klagebefugnis eines pharmazeutischen Unternehmens – keine notwendige Beiladung der Aufsichtsbehörde – Festbetragsfestsetzungen – Verwaltungsakt
Nichtannahmebeschluss: Entgeltbindung der mit Plankrankenhäusern verbundenen Privatkliniken (§ 17 Abs 1 S 5, S 6 KHG idF vom 22.12.2011) verfassungsrechtlich unbedenklich, insbesondere nicht unverhältnismäßig – keine Verletzung der Berufsfreiheit, des allgemeinen Gleichheitssatzes oder der Eigentumsgarantie
(Richtlinienkonforme enge Auslegung des § 4 Nr. 18 UStG – Betrieb eines Notfalldienstes – Bündel von Leistungen als einheitlicher Umsatz – Preisvergleich i.S. von § 4 Nr. 18 Buchst. c UStG)
(Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke – Nichtanwendbarkeit des Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV – Verdrängung von § 65 AO durch § 67 AO a.F.)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.07.2013 I R 82/12 – Körperschaftsteuerbefreiung und Gewerbesteuerbefreiung für die Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke – Nichtanwendbarkeit des Durchführungsverbots des Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV)
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Auslegung des Begriffs Produktfehler bei einem in den menschlichen Körper implantierten Medizinprodukt; Kosten der Operation zur Explantation des Produkts als ein durch Körperverletzung verursachter Schaden