Nichtannahmebeschluss: Strafbarkeit des Verwendung des Akronyms A.C.A.B bei hinreichender Konkretisierung der Kollektivbeleidigung durch “ostentatives Vorzeigen” gegenüber den zur Sicherung einer Demonstration eingesetzten Polizeibeamten – keine Verletzung der Meinungsfreiheit
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer Persönlichkeitsverletzung durch Entschädigung in Geld – vorliegend keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer Geldentschädigung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch unzutreffende fachgerichtliche Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung statt als Werturteil – hier: Zeitungsartikel betreffs die Finanzierung von Zeitungsannoncen für das Buch “Besser die Wahrheit” – Gegenstandswertfestsetzung