Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Pflicht zur Unterlassung einer Bildberichterstattung – hier: Prozessberichterstattung unter Abbildung des prominenten Angeklagten auf dem Weg zu seiner Verteidigerin – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Unterlassungspflicht bzgl Bildberichterstattung über Prominenten in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation (Gespräch mit Verteidiger in einem Innenhof auf Privatgrund) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
Abstammungssache: Bindung des Beschwerdegerichts an die der aufhebenden Beschwerdeentscheidung zugrunde liegende Rechtsauffassung; Beschwerdeberechtigung der Ehefrau des Verstorbenen in einem postmortalen Vaterschaftsfeststellungsverfahren