Strafzumessung bei Rücktritt vom Versuch eines Tötungsdelikts und Vollendung eines schweren Raubs: Strafschärfende Berücksichtigung von Tatwille und Tatumständen
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – unzureichende fachgerichtliche Feststellungen zum Vorliegen einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- und Sexualstraftaten – Anforderungen an Vorliegen einer psychischen Störung iSd § 1 Abs 1 Nr 1 ThUG – unzureichende Prüfung milderer Mittel