D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsansprüchen des Versicherten; Ernsthaftigkeit der Inanspruchnahme als Voraussetzung für den Versicherungsfall
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager: Abtretbarkeit des Freistellungsanspruchs an einen Dritten; Ernsthafte Inanspruchnahme als Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalls