(Gesetzliche Unfallversicherung – Beitragsermäßigung – land- und forstwirtschaftlicher Unternehmer – Tätigwerden versicherter Beschäftigter eines anderen Unternehmens bei einem anderen Unfallversicherungsträger – Auslegung des § 183 Abs 3 SGB 7: “für ein Unternehmen tätig sein” – keine notwendige Eingliederung in das landwirtschaftliche Unternehmen – Satzung)