(Gesellschaftsanteil als Gegenstand der Zuwendung; keine Schenkungsteuervergünstigung für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft nach § 13a ErbStG)
(Inhaltsadressat von Feststellungsbescheiden – Analoge Anwendung von § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO bei doppelstöckigen Personengesellschaften – Keine Teilrücknahme des Rechtsmittels und kein Rechtsmittelverzicht durch zulässige Beschränkung des Revisionsantrags)
Abkommensrechtliche Zuordnung notwendigen Sonderbetriebsvermögens in sog. Dreieckssachverhalt – Anforderungen an die Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen
(Unmittelbare Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft i.S. des § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG a.F. nur bei zivilrechtlicher Gesellschafterstellung gegeben – Anwendungsbereich von § 10 Abs. 1 Satz 3 ErbStG und § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG n.F.)
Nichtannahmebeschluss: Abfärberegelung des § 15 Abs 3 Nr 1 EStG – Personengesellschaft (hier: GbR) für Verfassungsbeschwerde gegen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung nicht beschwerdebefugt – zudem Zweifel bzgl der hinreichenden Substantiierung der Verfassungsbeschwerde