(Anteilserwerb als Grunderwerbsteuer auslösender Vorgang nach § 1 Abs. 1 GrEStG i.V.m. § 42 AO ab 1997 – Kein genereller Anwendungsvorrang des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG gegenüber § 42 AO – Keine grundsätzliche Bedeutung – Beurteilung außersteuerlicher Gründe als materiell-rechtliche Würdigung)
Keine sog. Qualifikationsverkettung bei subjektivem Qualifikationskonflikt – Vermietungseinkünfte einer vermögensverwaltenden, aber gewerblich geprägten ungarischen Personengesellschaft als Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
(Gewerblich geprägte Personengesellschaft kein Unternehmen i.S. des Art. 22 Abs. 2 DBA-Schweiz – Zweifel an der steuerrechtlichen Relevanz einer gesonderten Feststellung – Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG – Irrelevanz der Fiktion des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG bei der abkommensrechtlichen Qualifizierung von Einkünften)
Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer vermieteten Immobilie an eine die Vermietung fortsetzende – teilweise personenidentische – gewerblich geprägte KG – gesonderte Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht für jede Einkunftsart