(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen für ein Pflegeheim – fehlende Befugnis der Schiedsstelle zur Ersetzung der nach § 76 Abs 2 S 4 SGB 12 erforderlichen Zustimmung des Sozialhilfeträgers – keine Verzichtbarkeit wegen widersprüchlichen Verhaltens – Erstreitung in einem gesonderten Klageverfahren – Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung – Bindungswirkung für die beigeladene Schiedsstelle)