Keine Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Zubuchungen von Miteigentumsanteilen an anderen Grundstücken, die nicht dem wirtschaftlichen Zweck des herrschenden dienen
Keine Rechtsverletzung des Nachbarn bei Bau eines Wohnhauses im unbeplanten Innenbereich, wenn sich das Vorhaben entsprechend “einfügt” – Kein spezieller Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn aufgrund der Dimension des Bauvorhabens