Nichtannahmebeschluss: Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bzgl einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung durfte auf Folgenabwägung gestützt werden – keine Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 S 1 GG)
Unstatthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen eine Flächennutzungsplanänderung, Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan (Freiflächen-Photovoltaikanlage), Antragsbefugnis (verneint), gewillkürte Prozessstandschaft im Normenkontrollverfahren (verneint), befürchtete Gesundheitsgefährdung durch Elektrosmog, befürchtete Belastung durch wild abfließendes Oberflächenwasser