(Sozialhilfe – Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 – betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen für ein Pflegeheim – fehlende Befugnis der Schiedsstelle zur Ersetzung der nach § 76 Abs 2 S 4 SGB 12 erforderlichen Zustimmung des Sozialhilfeträgers – keine Verzichtbarkeit wegen widersprüchlichen Verhaltens – Erstreitung in einem gesonderten Klageverfahren – Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung – Bindungswirkung für die beigeladene Schiedsstelle)
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Verpflichtung zur Modifikation einer sitzungspolizeilichen Anordnung zur Regelung des nach dem Prioritätsprinzip gestalteten und mit einer Ausschlussfrist belegten Akkreditierungsverfahrens, in deren Vollzug insbesondere für Vertreter ausländischer Medien keiner der 50 festen Presseplätze im sog NSU-Prozess zugeteilt wurde – zur Berücksichtigung ausländischer Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern einer angeklagten Straftat