Straßenbauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers nach Zuschlagserteilung im öffentlichen Vergabeverfahren verbunden mit einer Leistungsänderung und Vorgabe einer neuen Bauzeit
Patentnichtigkeitsklageverfahren – “Kaffeemaschine” – mit der beschränkten Verteidigung des Patents ist keine inhaltliche Änderung der Patentansprüche verbunden (hier: bloße Zusammenziehung des Hauptanspruchs mit abhängigem Unteranspruch) – keine erweiterte Überprüfung der Zulässigkeit der Änderungen (hier: der Klarheit nach Art. 84 EPÜ [juris-Abkürzung: EuPatÜbk])