Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde wegen fehlender fristgerechter Substantiierung iSv § 92 BVerfGG iVm § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG bereits unzulässig – Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – Zu Sorgfaltspflichten bei der Aufgabe von Schriftstücken zur Post