Markenbeschwerdeverfahren – „Hot Sox“ – Einzugsermächtigung stellt keinen zulässigen Weg zur Zahlung der Beschwerdegebühr dar – fehlende fristgerechte Zahlung der Beschwerdegebühr – Beschwerde gilt als nicht eingelegt – strenge Maßstäbe an die Sorgfalt eines Anwalts – keine Wiedereinsetzung in den versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr