Markenbeschwerdeverfahren – „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Einlegung der Erinnerung“ – Verzögerungen der Briefbeförderung dürfen Bürgern nicht als Verschulden angerechnet werden – Vertrauen in die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten – Vertreter bzw. Anmelder war ohne Verschulden gehindert, die Frist einzuhalten – Glaubhaftmachung in der Beschwerdeinstanz durch eidesstattliche Versicherung – Wiedereinsetzung – Zurückverweisung an das DPMA
Markenbeschwerdeverfahren – „regioPost (Wort-Bild-Marke)/Post (Wort-Bild-Marke)/Deutsche Post“ – zur Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit – zur Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne – Zulassung der Rechtsbeschwerde
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung wegen Verzögerung der Postlaufzeit; richterliche Hinweispflicht bei Zweifeln an der Vollständigkeit der Glaubhafthaftmachung des Postversandes in der eidestattlichen Versicherung des Prozessbevollmächtigten