Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive Handhabung der Regelungen über die Berufungszulassung im Verwaltungsprozeß – hier: Klagebefugnis eines Postkunden (Drittanfechtungsklage) in Bezug auf postregulierungsrechtliche, an Postdienstleister gerichtete Genehmigungsentscheidungen gem § 22 PostG (juris: PostG 1998) – Gegenstandswertfestsetzung auf 24.000 Euro
(Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und höhere Gewalt i.S. des § 110 Abs. 3 AO – Anspruch auf rechtliches Gehör – Unzulässiges Befangenheitsgesuch – Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGO)
Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Rechtsschein für die Nutzung einer Wohnung unter der Zustellungsanschrift; Einwurf in einen mehreren Personen zugänglichen Briefschlitz eines Mehrparteienhauses – Briefeinwurf