Nachträgliche Änderung des Geschäftsverteilungsplans im laufenden Geschäftsjahr wegen Überlastung eines Strafsenats: “Scheibchenweise” Einzelzuweisung auf andere Strafsenate je nach konkreter, momentaner Belastungssituation
Strafverfahren: Revisionsgerichtliche Kontrolle der Änderung des Geschäftsverteilungsplans während des laufenden Geschäftsjahres; Anforderungen an die Dokumentation