Vertragsärztliche Versorgung – Regelungen über die sogenannte Topf in Topf-Leistung enthalten ein in sich abgeschlossenes Konzept für eine hoch bewertete und mengenanfällige Leistung
Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch Testkäufer: Verwirkung einer vereinbarten Vertragsstrafe bei unredlichem Verhalten des Testkäufers; Begründung einer Erstbegehungsgefahr für einen Unterlassungsanspruch durch unredlichen Testkauf – Testkauf im Internet