Krankenversicherung – keine Beitragspflicht von vom Versorgungswerk der Presse zu günstigen Gruppentarifen beschafften Versicherungsleistungen – Versorgungswerk der Presse ist keine Versicherungs- und Versorgungseinrichtung
Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Behörden in Nordrhein-Westfalen bei Verdacht einer indirekten Wahlkampffinanzierung: Begriff der Behörde; Beherrschung einer juristischen Person des Privatrechts durch die öffentliche Hand; Entgegenstehen von Vorschriften über die Geheimhaltung; Verletzung eines überwiegenden öffentlichen oder eines schutzwürdigen privaten Interesses