Stattgebender Kammerbeschluss: Die strafprozessuale Durchsuchung von Redaktionsräumen und Wohnungen von Journalisten sowie die Beschlagnahme der dort gefundenen Beweismittel verletzen Art 5 Abs 1 und 2 GG jedenfalls dann, wenn es den es den Strafverfolgungsbehörden zumindest vorwiegend um die Ermittlung belastender Tatsachen gegen einen Informanten geht
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung – Meinungsfreiheit – Äußerungen eines Angestellten im Öffentlichen Dienst über Vertreter seines Arbeitgebers während eines Wahlkampfes
Markenbeschwerdeverfahren – “medipresse (Wort-Bild-Marke)” – Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis – keine Nachahmung des Schweizer Kreuzes