Steuerrecht

Nichtannahmebeschluss: Billigkeitsentscheidung gem § 163 AO (juris: AO 1977) setzt zwingende atypische Besonderheiten als Rechtfertigung einer Abweichung von den im Rahmen des § 33 EStG anzuwendenden Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung sowie des Zufluss- und Abflussprinzips voraus – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Versagung eines Billigkeitserlasses gem § 163 AO 1977 bzgl außergewöhnlicher Belastungen für den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses

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Steuerrecht

(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. März 2018 X R 17/16 – Nicht abziehbare Schuldzinsen – Berücksichtigung von Verlusten)

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Europarecht

Einrichtung einer Außenstelle des ermächtigten Sozialpädiatrischen Zentrums

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Verwaltungsrecht

Prinzip der Bestenauslese bei Konkurrenz zwischen Beförderungs- und Umsetzungsbewerbern

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Europarecht

Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in Dänemark

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