Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der Öffentlichkeit geheim gehaltene Liebesbeziehung; Abwägung des Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit mit dem Recht des sich Äußernden auf Meinungsfreiheit; Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für presserechtliche Informationsschreiben
Nichtannahmebeschluss: Unterlassungspflicht bzgl Bildberichterstattung über Prominenten in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation (Gespräch mit Verteidiger in einem Innenhof auf Privatgrund) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Pflicht zur Unterlassung einer Bildberichterstattung – hier: Prozessberichterstattung unter Abbildung des prominenten Angeklagten auf dem Weg zu seiner Verteidigerin – Gegenstandswertfestsetzung
Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand eines bekannten Rennfahrers; eigene Preisgabe von Tatsachen in der Öffentlichkeit; Abwägung des Interesses des Betroffenen am Schutz seiner Persönlichkeit mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit; Pressemitteilung über die aus medizinischer Sicht zu ergreifenden Maßnahmen und die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel