(Ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter nach der Generalklausel des § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB zwecks Durchführung eines sozialen Wohngruppenprojekts durch einen Dritten)
Unbegründeter Anspruch einer “Abbruchgebühr” bei einem Immobilienprojekt, aber erfolgreiche Geltendmachung von Kosten im Rahmen des Kreditvergabeprozesses