Markenbeschwerdeverfahren – “Modena (Wort-Bild-Marke)” – Begründungsmangel – im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens keine Zurückverweisung an das DPMA – Freihaltungsbedürfnis – fehlende Unterscheidungskraft – Kostenentscheidung – keine Rückzahlung der Beschwerdegebühr