Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kontrollpflicht des Rechtsanwalts über Eintragung in Fristenkalender zumindest anhand der Handakte; vorausschauende Anweisungen für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung
Beiordnung eines Notanwalts: Zu vertretende Mandatsbeendigung bei gewünschtem Vortrag nicht entscheidungserheblicher Gesichtspunkte durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt