Wiedereinführung Dublin-Verfahren für Flüchtlinge aus Syrien – Abschiebung nach Ungarn – Anforderungen an Darlegung des Berufungszulassungsgrundes „grundsätzliche Bedeutung“
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung schwieriger, bislang ungeklärter Fragen ins PKH-Verfahren – hier: Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte iSd § 36 Abs 2 AufenthG 2004 bzgl der Zusammenführung einer Familie bei langjährigem rechtmäßigen Aufenthalt von Mutter und gemeinsamen Kindern im Inland
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bei Überweisung des Beschwerdeführers in ein geschlossenes Pflegeheim anstelle seiner gegenwärtigen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – zudem mangelnde Rechtswegerschöpfung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Versagung von PKH wegen vermuteter Prozessunfähigkeit des Antragstellers nach bloßer Aktenlage – Ausschöpfung aller Beweismittel (insb Einholung eines Sachverständigengutachtens und Anhörung des Antragstellers) geboten