Stattgebender Kammerbeschluss: Frage der Flüchtlingseigenschaft unverfolgt ausgereister, im Ausland um Asyl nachsuchender Syrer ist infolge des Beschlusses des BVerfG vom 14.11.2016 (2 BvR 31/14) als ungeklärte Rechtsfrage anzusehen – Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Verneinung jener Frage – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH für Entschädigungsklage gem § 198 GVG unter Entscheidung einer ungeklärten, schwierigen Rechtsfrage (hier: Einordnung des sozialgerichtlichen PKH-Verfahrens als „eigenständiges Gerichtsverfahren“ iSd § 198 Abs 6 Nr 1 GVG) – Gegenstandswertfestsetzung