Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Handhabung von Formerfordernissen im PKH-Verfahren – hier: Darlegungsobliegenheiten im Rahmen eines PKH-Antrags für ein Klageerzwingungsverfahren umfassen nicht auch solche Angaben, die der Betroffene nur mittels Akteneinsicht durch einen Bevollmächtigten (§ 406e Abs 1 StPO) ermittelt kann
Nichtannahmebeschluss: Geldentschädigung wegen immaterieller Schäden durch rechtswidrige Umstände einer Freiheitsentziehung nur bei hinreichender Schwere der Rechtsverletzung
(Anspruch des PKH-Anwalts auf Ersatz von Reisekosten bei Teilnahme an mündlicher Verhandlung vor dem EuGH – Anreise am Vortag – Unanfechtbarkeit des Beschlusses über den Antrag nach § 46 Abs. 2 Satz 1 RVG)