Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags mangels Vorlage entscheidungerheblicher Unterlagen – Verweisung auf Anlagen aus einem anderen anhängigen Verfahren nicht ausreichend
Nichtannahmebeschluss: Einzelfallbezogen abwägende Subsumtionsentscheidung kann auch im PKH-Verfahren getroffen werden, soweit generelle Maßstäbe geklärt sind – keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: zivilrechtliches Unterlassungsbegehren bzgl identifizierender Presseberichterstattung