(Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Erfüllung der steuerlichen Erklärungspflicht, Auskunftsersuchen an Dritte – Verwertungsverbot – Tatsachen i.S. von § 173 Abs 1 Nr. 1 AO )
Korrektur bestandskräftiger Bescheide aufgrund neuer Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen – Voraussetzung einer Schätzung – Wahl der Schätzungsmethode