Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn – Bestimmung der Klägerin nach Rechtsformwechsel einer GbR in einer Partnerschaftsgesellschaft
(Korrektur aufgrund der neuen Erkenntnisse aus einem Benennungsverlangen – Änderung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen – § 160 AO ist keine Schätzungsnorm)
Umfang der gerichtlichen Überprüfung der mündlichen Steuerberaterprüfung: Nachholung der Begründung der Prüfungsentscheidung im Überdenkungsverfahren – Maßgeblichkeit der Stimme des Prüfungsvorsitzenden für die Notengebung bei Stimmengleichheit der Prüfer