(Vertragspsychotherapeutische Versorgung – Zulassung auf einen ausschließlich zur psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ausgeschriebenen Therapeutensitz – Beschränkung der psychotherapeutischen Behandlung nur auf diesen Personenkreis – bedarfsplanungsrechtliche Neutralität einer Nachfolgezulassung – Beschränkung auf Behandlung von Kindern und Jugendlichen verstößt nicht gegen Art 12 Abs 1 GG)
Vertragsarzt/Vertragspsychotherapeut – Antrag auf Sitzverlegung innerhalb eines (sehr großen) Planungsbereichs (hier: Berlin) – Entgegenstehen von “Gründen der vertragsärztlichen Versorgung” – Beurteilungsspielraum der Zulassungsgremien – schützenswerte persönliche Interessen – grundrechtlicher Schutz durch Art 12 Abs 1