Markenbeschwerdeverfahren – “PLAN B (Wort-Bild-Marke)/Plan B/Plan B (IR-Marke)” – zur Kennzeichnungskraft – keine Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt eines Serienzeichens