Markenbeschwerdeverfahren – “Gedankenfitness (IR-Marke)” – keine Unterscheidungskraft – im Bereich des harmonisierten Markenrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind durchaus abweichende Betrachtungen hinsichtlich der Schutzfähigkeit von Marken möglich
Markenbeschwerdeverfahren – “Toffee to go” – keine Unterscheidungskraft – hilfsweise Einschränkung des Warenverzeichnisses führt nicht zur Bejahung der Unterscheidungskraft