Markenbeschwerdeverfahren – “St. Petersburger Staatsballett” – im Rahmen der Prüfung des absoluten Schutzhindernisses der Täuschungsgefahr ist die Berühmung einer staatlichen Trägerschaft im Eintragungsverfahren zu prüfen – Freihaltungsbedürfnis – keine Verkehrsdurchsetzung – Täuschungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – “Gürzenich-Orchester Köln” – keine geographische Angabe – kein Freihaltungsbedürfnis – Unterscheidungskraft – keine Täuschungsgefahr – kein öffentliches Interesse an dem Untersagen der Benutzung – keine Bösgläubigkeit bei der Markenanmeldung – Erstattung der Beschwerdegebühr