Markenbeschwerdeverfahren – “RICCO EGOISTA/EGO-IST-IN/EGO-IST/EGO_IST” – zur Zahlung der Gebühren bei Widersprüchen aus mehreren Widerspruchsmarken – geänderte rechtliche Beurteilung: die Gebührenregelungen sind nicht personen-, sondern sachgebunden – bei mehreren Widersprüchen im Verwaltungsverfahren ist auf die Anzahl der Widerspruchsmarken abzustellen – im Beschwerdeverfahren ist auf die Anzahl der im angefochtenen Beschluss getroffenen unabhängigen Entscheidungen über die Widersprüche abzustellen – Senat hat zugunsten der Beschwerdeführerin unterstellt, dass vorliegend die Zahlung nur einer Beschwerdegebühr ausreicht – unterstellte Warenidentität – durchschnittliche Kennzeichnungskraft – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine mittelbare Verwechslungsgefahr
Markenbeschwerdeverfahren – “MJOY/NJOY (Wort-Bild-Marke)” – Einrede mangelnder Benutzung – Glaubhaftmachung – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Dienstleistungsidentität – teilweise unmittelbare klangliche Verwechslungsgefahr – teilweise entfernte Dienstleistungsähnlichkeit – teilweise keine Verwechslungsgefahr