Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zur Zustandsermittlung eines Körpers“ – zur Patentfähigkeit – keine erfinderische Tätigkeit – Nichtberücksichtigung der Merkmale, die nicht zur Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln beitragen
Kein Anspruch auf Erhöhung der Leistungen für besonders schwer geschädigte Personen nach dem Conterganstiftungsgesetz (ContStifG) für den Zeitraum 2004 bis 2012