Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) sowie auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip) gebieten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren ggf Einräumung einer Stellungnahmefrist bzgl des angegriffenen Bescheides, wenn dieser dem Antragsteller noch nicht zugegangen ist – hier: Verletzung des Anspruchs auf effektiven (Eil-)Rechtsschutz, auf ein faires Verfahren bzw auf rechtliches Gehör nicht hinreichend substantiiert dargelegt (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Kein internationaler Schutz und kein Abschiebungsverbot für einen der gesetzlichen Wehrpflicht unterliegenden türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit