Vertragsärztliche Vergütung – Abschlagszahlungen (hier: für Teilnahme an Strukturverträgen zum ambulanten Operieren) – Übersteigen des endgültig festgesetzten Honoraranspruchs – Rückforderung des überzahlten Honorars auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs durch Kassenärztliche Vereinigung – vierjährige Verjährungsfrist – Verwirkung