(Krankenversicherung – Disease-Management-Programm (hier: Diabetes mellitus Typ 2) – Mindestpatientenzahl als Voraussetzung der Teilnahme von Ärzten nur zulässig, wenn Zusammenhang zwischen Patientenzahl und Qualität nach wissenschaftlichen Maßstäben wahrscheinlich ist – Änderung iS des § 48 SGB 10)
Vertragsarzt – Honorarabrechnung für belegärztlich erbrachte stationäre Leistungen – Überschreitung des in der Belegarztanerkennung oder im Rahmen der Krankenhausplanung durch die Zahl der Belegbetten definierten Versorgungsauftrags – Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigung zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung – kein Vertrauensschutz – Verfassungsmäßigkeit