Strafurteil wegen Einbruchdiebstahls: Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs der Freiheitsstrafe vor einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Wohnungseinbruchdiebstahl beim Einbruch in ein zugleich zu Wohn- und Geschäftszwecken genutztes Gebäude